Das Oberverwaltungsgericht in Koblenz hat am 22.12.2010 den Bebauungsplan „Baseballanlage Hartmühlenweg“ für wirksam erklärt (Pressemitteilung 62/2010).

Damit hatte der Normenkontrollantrag von Anwohnern wegen angeblich unzulässiger Lärm- und Flutlichtbeeinträchtigungen keinen Erfolg. Das Gericht stellte fest, dass die gesetzlich zulässigen Immissionsrichtwerte eingehalten werden und deshalb der Antrag der Anwohner abzulehnen ist.